§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das jeweilige Trainingspaket, Coachingeinheit bzw. die Einzelstunde oder anders vereinbarte Leistungen (z.B. Vorträge) gemäß § 2.
§ 2 Vertragsdauer und Vertragsinhalt
Der Vertrag umfasst bei erstmaligem Abschluss zunächst eine fest vereinbarte Anzahl von Trainingseinheiten oder sonstigen Leistungen. Eine Rechnung auf Basis der Vorauszahlung gilt im Moment der Zahlung durch den Kunden als entstandener Vertrag. Wahlweise kann der Vertrag auch über einzelne Trainingseinheiten oder Vorträge abgeschlossen werden. Verträge können ebenfalls durch mündliche Vereinbarungen bzw. Terminabsprachen entstehen.
§ 3 Vertragsauflösung/Kündigung
(1) Der Vertrag kann sowohl vom Kunden als auch von mir mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die nach dem Kündigungsdatum geplanten und gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten Trainings. Einzeln vereinbarte Termine können bis zu sieben Tagen vorher vom Kunden kostenfrei storniert werden.
(2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit oder ein Unfall, jeweils nachzuweisen durch Vorlage eines ärztlichen Attests, aufgrund beruflich bedingten Umzugs in eine vom Trainingsort mindestens 50 KM entfernter liegende Stadt oder die Einberufung zum Wehrdienst, nachzuweisen durch eine geeignete Bescheinigung) möglich. Die ärztliche Bescheinigung muss erkennen lassen, wie lange und inwieweit das Training, Coaching, etc. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Leistungen. Sollte die Gesundheit voraussichtlich innerhalb von drei Monaten wiederhergestellt sein, besteht kein Rückerstattungsanspruch. War dem Kunden seine dauerhafte Verhinderung durch eine Krankheit oder Schwangerschaft schon bei Vertragsschluss bekannt, entfällt der Rückerstattungsanspruch des Kunden für die bereits bezahlte Leistungen.
(3) Bei Verletzung der Obliegenheitspflichten durch den Kunden gem. §§ 9 und 10, oder bei Verstößen gegen § 8, behalte ich mir vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein Rückerstattungsanspruch für alle gem. § 8(4) vom Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainings besteht dann nicht. (4) Die Kündigung muss im Fall des Abs. (1) in schriftlicher Form bis am letzten Werktag des Vormonates dem Kunden oder uns schriftlich oder persönlich gegen Empfangsbestätigung (mündliche Bestätigung von mir reicht ebenfalls) zugestellt werden. Im Fall der Abs. (2) und (3) muss die Kündigung dem Kunden oder mir per Einschreiben oder persönlich gegen Empfangsbestätigung zum frühestem möglichen Zeitpunkt zugestellt werden.
Leistungsumfang/Trainingsplanung/Zahlungsbedingungen
§ 4 Personal Training, Coaching, Life Kinetik Training, Maßnahmen bei Burnout-Prozessen, etc.
Personal Training, Coaching, Life Kinetik und Maßnahmen bei Burnout-Prozessen umfassen eine auf die Bedürfnisse des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche bzw. geistige Maßnahmen, die in einzelnen oder mehreren von mir vorbereiteten und persönlich angeleiteten Terminen durchgeführt werden. Das Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen.
§ 5 Leistungsumfang
Eine Trainingseinheit dauert, falls nicht anders vereinbart, mindestens 60 Minuten.
§ 6 Trainingsplanung/Trainingszeiten
(1) Alle Maßnahmen werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
(2) Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Sollte meinerseits eine Trainingseinheit kurzfristig abgesagt werden müssen, wird diese nachgeholt.
(3) Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder von mir empfohlenen Orten durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, in einem Studio oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein. Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von mir abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für temperatur- und wettergerechte Kleidung zuständig.
§ 7 Umplanung/Absagen/Nichterscheinen
(1) Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden. Bei Absagen seitens des Kunden außerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene Trainingseinheit weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Kunden. Dies gilt ebenfalls für unentschuldigtes Nichterscheinen.
(2) Sollten ich einen bestätigten Termin aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (Krankheit, Stau, Unfall, ungeplanter Dienst etc.) nicht einhalten können, so hat der Kunde lediglich Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren in Form eines Trainings, das dem gezahlten Entgeltes entspricht. Darüber hinaus reichende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
§ 8 Gebühren/Zahlungsbedingungen
(1) Gebühren für gem. § 2 gebuchte Maßnahmen können über uns in Erfahrung gebracht werden.
(2) Ab einer Entfernung zwischen meiner Betriebsstätte und dem gewünschten bzw. festgelegten Trainingsort von mehr als 10 Kilometern, wird je nach Wegstrecke und voraussichtlicher Fahrzeit eine Kilometerpauschale berechnet. Es sei denn es gibt eine anderslautende Vereinbarung.
(3) Sonstige Kosten wie Beiträge / Tageskarten zu Fitnessstudios, Leihgebühren für Trainingsgerät, Eintrittsentgelte usw. sind vom Kunden zu tragen, falls nicht anders vereinbart
(4) Die Kosten für das Training bzw. Coaching sind im Voraus, unmittelbar nach Vertragsabschluss und Erhalt der Rechnung in bar oder durch Überweisung zu begleichen. Der Zahlungseingang hat bis zum Beginn der ersten Trainingseinheit zu erfolgen oder beim Termin.
§ 9 Ärztlicher Gesundheitscheck
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, ggf. auf mein Anraten bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (Ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit mir persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen, sofern dies Belange des Coaching oder Trainings berührt.
Obliegenheiten des Kunden
§ 10 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher und mentaler Beschwerden, insbesondere während einer Trainingseinheit uns persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Nach gemeinsamer Absprache wird dann über eine Fortsetzung oder ggfs. Abbruch des Trainings entschieden.
Obliegenheiten von mir
§ 11 Verschwiegenheit
Ich bin verpflichtet, jegliche Art von Informationen von unseren Kunden vertraulich zu behandeln.
§ 12 Sorgfaltspflicht
Ich bin verpflichtet, vor Beginn der Trainingseinheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness- / Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten einzuweisen. Während des Trainings bin ich verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und falls erforderlich zu korrigieren.
Haftung/Nichthaftung/Haftungsausschluss
§ 13 Haftung
(1) Die Teilnahme des Kunden an den Trainings erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung.
(2) Alle im Verlaufe des Trainings von mir gemachten Äußerungen oder Folgerungen hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Kunden sind ausschließlich als Feststellungen bzw. Hinweise zu werten. Sie stellen keine verbindliche Diagnose dar und sind im Bedarfsfall durch einen Arzt überprüfen zu lassen.
(3) Der Kunde haftet für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die er mir vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt und falls seine Versicherung für den Schaden nicht aufkommt.
(4) Der Kunde haftet ferner für Schäden, die er mir durch zu Trainingszwecken zur Verfügung gestelltem Gerät vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
(5) Der Kunde haftet insbesondere auch für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig bei Inanspruchnahme Dritter verursacht.
(6) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art des Kunden oder sonstiger Personen, gleich aus welchen Rechtsgründen, gegenüber mir ausgeschlossen.
(7) Ich haften insbesondere nicht für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde in Vorbereitung auf ein Training, auf dem Weg zu / von einem Training, beim Transport zu / von einem Training sowie während der Durchführung eines Training erleidet.
(8) Ich hafte weiter nicht für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, hervorgerufen durch Unfälle jeglicher Art, die der Kunde infolge eigenständiger, unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Durchführung des Trainings bzw. bei unsachgemäßer, unbeaufsichtigter bzw. nicht angeleiteter Benutzung eines Trainingsgerätes erleidet.
(9) Ich hafte nicht für eine Schädigung der Gesundheit des Kunden, wenn dieser seinen Pflichten gem. §9 und §10 nicht oder nur unzureichend nachkommt.
(10) Ich verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung, die die hier beschriebenen entgeltlich angebotenen Dienstleistungen abdeckt. Generell hafte ich nach den oben genannten Haftungsbedingungen.
§ 14 Gültigkeit der Haftungsfreizeichnung
Vorstehende Haftungsfreizeichnung nach § 13 Abs. (6) bis (8) gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens meiner Person und für den Fall, dass die Schadensursache / Unfallursache auf eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch mich nach § 12 zurückzuführen ist.
§ 15 Salvatorische Klausel, Vertragsänderungen
(1) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder ihre Wirksamkeit verlieren, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, in diesem Fall die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Regelungsgehalt der ursprünglichen, unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle des Auftretens von Regelungslücken.
§ 16 Loyalität
Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 17 Sektenpassus
Alle Trainings und Coachings beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Zugehörigkeiten zu einer Ideologie oder einem Sektenkult, insbesondere Scientology, wird ausgeschlossen. Eine Zusammenarbeit mit Organisationen oder Menschen, die diese Denk- und Sichtweisen vernehmen schließe ich ausdrücklich aus. Sollte seitens eines Kunden Anspielungen in diese Richtung unternommen werden, behalten ich mir vor diesen ohne Ansprüche auf Rückzahlung vom Training/ Coaching auszuschließen. Ich unterstütze wissentlich keine Firma oder Methode, die Methoden von Ron Hubbard unterstützt.
§ 18 Gerichtsstand Gerichtsstand ist ausschließlich Marburg.
§ 19 Schlussbestimmungen Für die gegenseitige Geschäftsbeziehung und die Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Regelungen zu den genannten Vereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.